Beschlussvorlage - VO/GV01/2021-1801

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Dorf Mecklenburg.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Anpassung der Hebesätze ist für die Realsteuern notwendig.

Grundlage für die Berechnung der Steuerkraft der Gemeinde, bilden die vom Land festgelegten Nivellierungshebesätze.

-    Grundsteuer A 323 %

-    Grundsteuer B 427 %

-    Gewerbesteuer  381 %

Diese Hebesätze werden bei den Berechnungen zur Steuerkraft einschließlich bis zum Jahr 2023 Berücksichtigung finden.
Die ermittelte Steuerkraft bilden z.B. die Grundlage für die Schlüsselzuweisungen. Auch die Umlagegrundlagen für die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage werden entsprechend der Steuerkraft ermittelt.

Die Gemeinde wird so dargestellt, als würde sie die Einnahmen entsprechend der festgelegten Nivellierungshebesätze erzielen.

Es wird eine Annäherung an die Nivellierungshebesätze vorgeschlagen.

Grundsteuer A  – bisher 320 v.H.  neu 350 v.H.   ->  +   2.700 €

Grundsteuer B  – bisher 380 v.H.   neu 400 v.H.  -> + 15.100 €

Gewerbesteuer – bisher 350 v.H.   neu 380 v.H.  -> + 60.000 €

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Es werden steuerliche Mehreinnahmen in Höhe von 77.800 € erwartet.

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Anlagen

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