Beschlussvorlage - VO/GV09/2021-1435

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019. Im Haushaltsjahr 2019 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen sowie die genehmigungsfreie Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang der Bilanz, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 10.12.2020 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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