Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) beschließt die Gemeindevertretung ein eigenes Wappen zu führen, das mit der Geschichte und den demokratischen Grundsätzen übereinstimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das neu zu schaffende Wappen soll für die Gemeinde zur Identitätssteigerung dienen und dementsprechend das Zusammengehörigkeitsgefühl der Dörfer stärken. Die Gemeinde ist berechtigt, auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 (KV M-V) eigene Wappen zu führen. Sowohl deren Führung als auch die Annahme des Wappens bedarf der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung. Bei der Annahme des Wappens handelt es sich um eine Selbstverwaltungsaufgabe, wobei die Ausführung dieses Rechtes der Genehmigung des Innenministeriums gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 (KV M-V) bedarf. Das Wappen muss den Grundsätzen und den Regeln der Heraldik (Wappenkunde) und der Vexillologie (Flaggenkunde) entsprechen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
ca. 1.000 € aus der Haushaltsposition:

54100/523800 – Gemeindestraßen, geringwertige Ausstattung
 

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