Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1390
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Wappens für die Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Michaela Gründemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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20.10.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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07.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das neu zu schaffende Wappen soll für die Gemeinde zur Identitätssteigerung dienen und dementsprechend das Zusammengehörigkeitsgefühl der Dörfer stärken. Die Gemeinde ist berechtigt, auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 (KV M-V) eigene Wappen zu führen. Sowohl deren Führung als auch die Annahme des Wappens bedarf der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung. Bei der Annahme des Wappens handelt es sich um eine Selbstverwaltungsaufgabe, wobei die Ausführung dieses Rechtes der Genehmigung des Innenministeriums gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 (KV M-V) bedarf. Das Wappen muss den Grundsätzen und den Regeln der Heraldik (Wappenkunde) und der Vexillologie (Flaggenkunde) entsprechen.
