Beschlussvorlage - VO/GV10/2021-0805

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem vom Sozialausschuss vorgeschlagenen Verfahren zu der Prüfung, der Vergabe und dem Nachweis der Verwendung von Zuschüssen an die örtlichen Vereine wie folgt zu:

  1. Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist formgebunden unter Verwendung des Vordrucks (Anlage 1) zu stellen. Die Antragsfrist wird auf den 28. Februar eines jeden Antragsjahres festgesetzt.
  2. Der Sozialausschuss berät über die Verteilung der Mittel und fasst hierzu einen Beschluss. Auf dieser Grundlage entscheidet die Gemeindevertretung.
  3. Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses bzw. der Mittel ist nachzuweisen. Der Nachweis ist spätestens im Folgejahr als einfacher Verwendungsnachweis (Anlage 2) vorzunehmen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Bisher haben alle Vereine der Gemeinde für die Vereinsarbeit einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 300 Euro jährlich erhalten. Darüber hinaus konnten im laufenden Haushaltsjahr weitere Zuschüsse für Jubiläums- und Einzelveranstaltungen sowie für Umbauten, Anschaffungen etc. gewährt werden.

Zuschüsse an Vereine sind freiwillige Leistungen. Vor der Gewährung von Zuschüssen sollte daher geprüft werden, ob ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die finanziell zu unterstützende Aufgabe besteht, ob die Zuschusshöhe dem angestrebten Zweck angemessen ist, wie die eigene Leistungsfähigkeit der Vereine zu bewerten ist und ob die Verfahren der Zuschussvergabe und der Verwendungskontrolle die Erfüllung des zwingenden öffentlichen Bedürfnisses sicherstellen.

Durch diese Festlegungen soll sichergestellt werden, dass im laufenden Haushaltsjahr nur noch geplante Vorhaben der Vereine finanziell unterstützt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Zuschüsse an Vereine werden, wie bisher auch, im Haushalt geplant.
 

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Anlagen

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