Beschlussvorlage - VO/GV01/2021-1805

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2021/2022.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V, ist der Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushalt konnte im Ergebnishaushalt trotz Inanspruchnahme der genehmigungsfreien Rücklagenentnahme nicht erreicht werden.

Im Finanzhaushalt können die laufenden Auszahlungen nur durch eine weitere Inanspruchnahme von Kassenkrediten gedeckt werden. Investive Auszahlungen können nur die Aufnahme weiterer Investitionskredite finanziert werden.

Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2019/2020.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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