Beschlussvorlage - VO/GV01/2021-1810
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Alena Völzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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18.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beiträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen, im Sinne von § 44KV M-V.
