Beschlussvorlage - VO/GV11/2021-0670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß §44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Kieswerk Harder GmbH, am 18.12.2020 = 1.603,12 € Sachspende für Sportplatz Ventschow 

 

Glas-Zentrum Wismar GmbH, am 26.03.2021 = 413,25 € Geldspende für Flutlichtanlage                     Sportplatz

 

Kieswerk Harder GmbH, am 13.04.2021 = 328,44 € Sachspende für Sportplatz Ventschow

                                                                                                                                                                                         
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde  zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beiträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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