Beschlussvorlage - VO/GV11/2021-0670
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Kämmerei
 
- Bearbeiter:
 - Alena Völzow
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Gemeindevertretung Ventschow 
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 Entscheidung 
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 17.05.2021 
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß §44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Kieswerk Harder GmbH, am 18.12.2020 = 1.603,12 € Sachspende für Sportplatz Ventschow
Glas-Zentrum Wismar GmbH, am 26.03.2021 = 413,25 € Geldspende für Flutlichtanlage Sportplatz
Kieswerk Harder GmbH, am 13.04.2021 = 328,44 € Sachspende für Sportplatz Ventschow
                                                                                                                                                                                          
 
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde  zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beiträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
