Beschlussvorlage - VO/GV11/2021-0690
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Tilgung des LFI - Darlehens - Wohnraummodernisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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17.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Restschuldbetrag von 30.754,46 € aus dem LFI-Darlehen für Wohnraummodernisierung, abweichend vom bestehenden Tilgungsplan bis zum Jahr 2023 zu tilgen.
Es ist folgende Tilgung vorgesehen:
2021 10.000,00 €
2022 10.000,00 €
2023 10.754,46 €
Der Wohnungsverwalter, Graf Hausverwaltungen, wird beauftragt, die notwendigen Modalitäten mit dem Landesförderinstitut M-V (LFI) zu vereinbaren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ventschow hatte im Jahre 1999 ein Darlehen (100.000 DM = 51.129,19 €) zur Wohnraummodernisierung aufgenommen. Dieses Darlehen wurde seit dem mit einer sehr geringen Tilgung (1,5 %) pro Jahr abgezahlt.
Der derzeitige Restschuldbetrag beläuft sich auf 30.754,46 €. Entsprechend dem planmäßigen Tilgungsplan, wäre das Darlehen im Jahr 2040 getilgt.
Die verbesserte Einnahmesituation im Bereich der Wohnungswirtschaft lässt eine schnellere Tilgung des Darlehens zu. Die schnellere Rückzahlung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich. Durch den Wohnungsverwalter, Graf Hausverwaltung, wurde eine Tilgung in drei Raten von jeweils 10.000 € in den nächsten drei Jahren vorgeschlagen.
Die höheren Tilgungsraten pro Jahr wurden bereits bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.
