Informationsvorlage - VO/GV11/2021-0696

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch das StALU Westmecklenburg wurden Fördermittel für die Spielplätze in der Straße des Friedens, Am Erlengrund und für Kleekamp in Höhe von jeweils 20.000 €, mit Bescheid vom 21. April 2021, bewilligt (Anlage 1 – 3).

Die bewilligten Mittel müssen bis um 30. September abgerufen werden.

Um keine Zeit zu verlieren sollte diese Thematik in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses behandelt werden und die Mitglieder des Sozialausschusses sollten sich dazu positionieren welche Ausstattung beschafft werden soll. Ziel ist die Auftragsvergabe für die Lieferung und den Aufbau der Spielplatzausstattung in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung bzw. des Hauptausschusses.

Mit den Fördermitteln kann die Beschaffung und der Aufbau von Spielplatzausstattung und auch der Rückbau von beschädigten Geräten realisiert werden. Die Schaffung einer ggf. notwendigen Einfriedung eines Spielplatzes (Zaun bzw. Hecke) kann ebenfalls über die Fördermittel realisiert werden. Bei der Beschaffung der Spielplatzausstattung ist mit einer Lieferzeit von bis zu 16 Wochen zu rechnen. Die notwendigen Eigenmittel zur Ausschöpfung des Maximalförderbetrages wurden im Haushalt der Gemeinde für 2021 eingeplant. Bei der Auswahl der zu beschaffenden Ausstattungsgegenstände sollten möglichst auf Geräte aus Holz verzichtet werden, um eine möglichst hohe Lebensdauer gewährleisten zu können.

Als beispielhaft können der Spielplatz in der Weidenstraße in Bad Kleinen oder auch die Spielplätze in der Gemeinde Bobitz (Bobitz, Schulstraße, OT Groß Krankow, OT Beidendorf) angesehen werden. Hier erfolgte eine Neugestaltung in den Jahren 2019 und 2020.

 

 

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Anlagen

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