Beschlussvorlage - VO/GV09/2021-1449

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt, eine Teilfläche des Flurstückes Tressow, Flur 1, FlSt 32/16 als einen möglichen Standort für die Löschwasserversorgung vorzuhalten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 17.12.2019 hat die Gemeindevertretung Bobitz dem „Maßnahmenplan Löschwasserbereitstellung“ zugestimmt. (VO/GV09/2019-1147)

Darin enthalten ist eine Priorisierung der Ortsteile der Gemeinde Bobitz für die Bereitstellung mit Löschwasser. Tressow hat die Priorität 2 – Löschwasserversorgung nicht ausreichend, Handlungsbedarf.

 

In Tressow sind zwei Vertragshydranten vorhanden:

V1 Meiersdorfer Weg/Gartenweg  24 m³/h 48 m³/2h

V2 Am Tressower See 4/6   24 m³/h 48 m³/2h

 

Bei der Bewertung der Standorte von Löschwasserentnahmestellen stellt der BSBPl unter Pkt. 6.1.7 fest, dass sowohl der Ortsteil Tressow als auch das Schloss Tressow als betrachtete Einzelfallstudie nicht ausreichend versorgt sind.

Da in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung „Am Tressower See“ neben dem Hydranten V2 auch aus dem Tressower See selbst Löschwasser entnommen werden kann, kann die Löschwasserversorgung dieses Gebietes als gesichert angesehen werden.

 

Im Folgenden wird die Ortslage „Tressow Dorf“ mit dem Schloss als Einzelobjekt betrachtet.

Der Brandschutzbedarfsplan weißt für Tressow einen Löschwasserbedarf von 144 m³/2h aus. Unter Anrechnung des Hydranten V1, besteht eine Unterdeckung von 96 m³/2h (144-48m³/2h).

Für die vollständige Abdeckung der Löschwasserbereitstellung bieten sich folgende Variante an:

 

Errichtung eines Löschwasserteiches auf dem Flurstück 32/16 und 34/1

Das Flurstück 32/16 und das angrenzenden Flurstück 34/1 sind unbebaut.

Das Flurstück 32/16 ist verpachtet.

Mit Antrag vom 24.11.2020 (Vorlage - VO/GV09/2020-1416) wurde der Kauf des Flurstückes 32/16 beantragt. Eine Entscheidung über den Kaufantrag wurde von der Gemeindevertretung am 30.3.2021 bis zur Standortfindung für die Löschwasserversorgung zurückgestellt.

Es wird vorgeschlagen, eine Teilfläche des Flurstückes 32/16 für die mögliche Errichtung eines Löschwasserteiches zu reservieren (Anlage 2). Das restliche Flurstück (ca. 1200 m²) könnte zum Kauf angeboten werden.

Zurzeit werden weitere Varianten zur Löschwasserbereitstellung untersucht.

 

Alternativen:

1. Die Errichtung eines Löschwasserbrunnens ist von der Unteren Wasserbehörde abgelehnt, da Tressow im Trinkwassereinzugsgebiet Meiersdorf liegt.

2. Als Alternative zu einem Löschwasserteich bietet sich eine Löschwasserzisterne an.

Allerding betragen die Kosten allein für eine Zisterne in der erforderlichen Größe ca. 50.000 €.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Beratungsbedarf
 

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Anlagen

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