Beschlussvorlage - VO/GV08/2021-2420
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zu Fördermitteln für die Spielplätze Bad Kleinen - Uferweg, Gallentin - Am See und Niendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sven Blomberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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23.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Spielplätze in Bad Kleinen im Uferweg, im Ortsteil Gallentin und im Ortsteil Niendorf wurden Fördermittel in Höhe von jeweils 20.000 € bewilligt. Der notwendige Eigenanteil der Gemeinde je Spielplatz von 2.300 € wurde im Haushalt 2021 eingeplant. Die bereitstehenden Fördermittel müssen bis zum 30. September 2021 abgerufen werden und bis zum 31.12.2021 müssen die Maßnahmen abgeschlossen werden (Ende Bewilligungszeitraum). Damit kein Zeitverlust bei der Umsetzung der Maßnahmen entsteht, ist es wünschenswert das sich der Sozialausschuss dazu positioniert welche Spielplatzausstattung im Einzelnen beschafft werden soll.
Mit den Fördermitteln kann die Beschaffung und der Aufbau von Spielplatzausstattung und auch der Rückbau von beschädigten Geräten realisiert werden. Die zu beschaffenden Ausstattungsgegenstände sollten möglichst nicht aus Holz bestehen, um eine möglichst hohe Lebensdauer gewährleisten zu können. Als beispielhaft können der Spielplatz in der Weidenstraße in Bad Kleinen oder auch die Spielplätze in der Gemeinde Bobitz (Bobitz, Schulstraße, OT Groß Krankow, OT Beidendorf) angesehen werden. Hier erfolgte eine Neugestaltung in den Jahren 2019 und 2020). Entsprechende Kataloge von zahlreichen Herstellern können in der Amtsverwaltung, Abteilung Gebäudemanagement eingesehen bzw. bei Bedarf vereinzelt zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es das die Gemeindevertreter auf ihrer Sitzung im Mai den Beschluss zur Auftragsvergabe für die Lieferung der Spielplatzausstattung fassen können (Grund: Lieferzeit der Spielplatzausstattung derzeit 3 Monate).
Der Spielplatz im OT Niendorf stellt eine Besonderheit da. Für diesen Spielplatz ist es fraglich, ob zukünftig im OT Niendorf noch ein Spielplatz notwendig ist. Laut Melderegister sind insgesamt 6 Kinder in Niendorf gemeldet (1 x 7 Jahre, 1 x 10 Jahre, 2 x 11 Jahre, 1 x 13 Jahre und 1 x 14 Jahre). In den Jahren 2012 und 2013 hat sich der Sozialausschuss schon einmal mit dieser Thematik befasst (s. Anlage 7). Auf Grund des Alters der Spielgeräte im OT Niendorf und der offensichtlich geringen Nutzung des Spielplatzes ist es ratsam, die noch vorhandenen z.T. maroden Spielgeräte zurück zu bauen und nicht zu ersetzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96 kB
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2
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(wie Dokument)
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147,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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94,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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145,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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94,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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169,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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91,8 kB
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