Beschlussvorlage - VO/GV08/2021-2450
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Zuschüsse an die Vereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Entscheidung
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23.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss Bad Kleinen beschließt, die Zuschüsse an die Vereine wie folgt zu verteilen: Heimatverein e.V.:
Angelsportverein e.V.:
Verein Freunde der Kinder e.V.:
ALV OV Bad Kleinen e.V.:
JUROTO e.V.:
Feuerwehrverein Florian Bad Kleinen e.V.:
Kleingartenverein Bad Kleinen e.V.:
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt erst nach Vorlage der Zahlungsbelege, die für die jeweils angegebenen Veranstaltungen oder den beantragten Zweck vorliegen müssen. Die Auszahlung erfolgt bis zur oben angegebenen Höhe der Zuwendung.
Sollte die Auszahlung für abweichende Aktivitäten oder anderweitige nicht angegebene Ausgaben beantragt werden, wird der Sozialausschuss in seiner letzten Sitzung des Jahres 2021, alternativ der Hauptausschuss der Gemeinde Bad Kleinen, über die Freigabe der finanziellen Mittel für den jeweiligen Verein entscheiden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Während der Corona-Pandemie war es nicht möglich, alle Veranstaltungen wie geplant durchzuführen. Die jeweilige Infektionslage erfordert sich ständig ändernde Verordnungen, die Regelungen zu den Veranstaltungen treffen.
Vereine, die entsprechend der gesetzlichen Regelungen Veranstaltungen durchführen, erhalten aus dem Grund gegen Vorlage der Quittungsbelege Erstattungen bis maximal zur oben festgelegten Höhe ausgezahlt.
Vereine, die sich abweichend vom Antrag zu anderen Formen von Veranstaltungen entscheiden oder aufgrund der Pandemie andere Ausgaben tätigen, die ebenfalls dem Zweck des Vereines dienen, können anhand eines geänderten Antrages einen finanziellen Zuschuss beantragen, der in der letzten Sitzung des Sozialausschusses noch einmal beraten wird.
Sollte ein Sozialausschuss aufgrund der Pandemie nicht stattfinden können, wird wie in 2020 der Hauptausschuss über die erneuten Anträge entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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39,5 kB
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