Informationsvorlage - VO/GV08/2021-2466

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Für die Gemeinde Bad Kleinen wurde ein Antrag auf Gewährung einer Konsolidierungszuweisung gemäß § 27 Abs. 1 FAG M-V für das Jahr 2020 gestellt.

Die vorläufige Finanzrechnung für das Jahr 2020 weist im Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen (inklusive der planmäßigen Tilgungen) ein positives Ergebnis von 190.520,69 € aus. Aus Vorjahren hat die Gemeinde jedoch noch negative Vorträge, so dass trotz positivem Abschluss 2020 immer noch ein Minus von 1.521.518,34 € verbleiben, das es zu decken gilt.

Die Gemeinde erfüllt für 2020 alle Voraussetzungen um eine Mindestzuweisung in Höhe von 304.303,67 € zum anteiligen Ausgleich des verbleibenden negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen zu erhalten.

Der Antrag wurde am 10.06.2021 über den Landkreis Nordwestmecklenburg an das Innenministerium des Landes MV gestellt.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...