Informationsvorlage - VO/GV08/2021-2466
Grunddaten
- Betreff:
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Information zur Beantragung einer Konsolidierungszuweisung für das Jahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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22.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Gemeinde Bad Kleinen wurde ein Antrag auf Gewährung einer Konsolidierungszuweisung gemäß § 27 Abs. 1 FAG M-V für das Jahr 2020 gestellt.
Die vorläufige Finanzrechnung für das Jahr 2020 weist im Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen (inklusive der planmäßigen Tilgungen) ein positives Ergebnis von 190.520,69 € aus. Aus Vorjahren hat die Gemeinde jedoch noch negative Vorträge, so dass trotz positivem Abschluss 2020 immer noch ein Minus von 1.521.518,34 € verbleiben, das es zu decken gilt.
Die Gemeinde erfüllt für 2020 alle Voraussetzungen um eine Mindestzuweisung in Höhe von 304.303,67 € zum anteiligen Ausgleich des verbleibenden negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen zu erhalten.
Der Antrag wurde am 10.06.2021 über den Landkreis Nordwestmecklenburg an das Innenministerium des Landes MV gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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497,7 kB
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