Beschlussvorlage - VO/GV03/2021-0677

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6Parkplatz“ der Gemeinde Groß Stieten und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6Parkplatz“ der Gemeinde Groß Stieten und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf der Gemeindevertretersitzung vom 25.08.2021 wurde der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 gefasst.

 

In der Gemeinde Groß Stieten soll zur Korrektur der aktuellen Bestandssituation und zur Umgestaltung eines Parkplatzes ein Allgemeines Wohngebiet (WA) und eine Verkehrsfläche auf den Flurstücken 16/105 und 2/62 sowie auf Teilen der Flurstücke 16/74,16/142, 2/6 und 2/7 der Flur 1, Gemarkung Groß Stieten geschaffen werden.

 

Das Gebiet befindet sich im Innen- und Siedlungsbereich der Gemeinde Groß Stieten. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3.271 m² und ist im nördlichen Bereich mit einem Wohnhaus bebaut. In dem Allgemeinen Wohngebiet soll Wohnen für bis zu 2 Wohneinheiten realisiert werden und auf der Verkehrsfläche soll ein Parkplatz nach Vorstellungen der Gemeinde umgestaltet werden.

 

Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich. Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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