Beschlussvorlage - VO/GV02/2021-1130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Falko Urban, Lübow, am 25.05.2021 = 300,00 € Geldspende für die Feuerwehr Lübow

 

Gärtnerei F. Urban, Lübow, am 17.06.2021 = 135,00 € Sachspende für die Schule Lübow

(Blumen zur Verabschiedung der 4. Klassen)
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen  werden.

Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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