Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1285

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe der Entwicklungssatzung zur Festlegung des bebauten Bereiches

    von Rastorf als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil und der Begründung dazu  

    werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Der Geltungsbereich der Satzung ist auf

    den zentralen Bereich der Ortslage beschränkt.

2. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich

    auszulegen.

3. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die erneute

    öffentliche  Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der von der Gemeindevertretung am 01.04.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf

der Entwicklungssatzung „ OT Rastorf “ wurde in der Zeit vom 03.05.2019 bis zum 04.06.2019 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden Hinweise und Anregungen vorgebracht, die in der Planung zu berücksichtigen sind. Die Planänderung macht eine erneute öffentliche Auslegung

und Behördenbeteiligung erforderlich..

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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