Beschlussvorlage - VO/GV11/2021-0709

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Horst Jeske

Sanitär- u. Heizungsbau, Warin, am 5.07.2021 = 2.000,00 € Geldspende für Flutlichtanlage
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche n Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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