Beschlussvorlage - VO/GV10/2021-0833

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln nimmt zur o. g. Teilfortschreibung wie folgt Stellung:

 

  1. Die Einschränkung der Siedlungstätigkeit und des Einwohnerwachstums auf 3 Prozent in den nichtzentralen Orten beschneidet in unzulässiger Weise die kommunale Selbstverwaltung.
  2. Bei der Verdichtung der Flächeninanspruchnahme sind bauliche Missstände wie z. B. ehemalige Liegenschaften der LPG extra als zusätzliche Wohnbaupotenziale auch in den nichtzentralen Orten als Entwicklungsmöglichkeiten über 3 Prozent mit auszuweisen.
  3. In der Infrastrukurausstattung sind die Kriterien der Sicherung des Brandschutzes und vorhandenen Naherholungspotenziale mit auszuweisen.
  4. Die Schaffung von altersgerechten Wohnungen ist in der Berechnung der Wohnraumbilanz von 3 Prozent nicht mit anzurechnen. Siehe Punkt 2.2.2 Nr. 3
  5. Die besondere Nähe des Zentralortes Bad Kleinen muss bei der Wohnbaubemessung Berücksichtigung finden und sollte stets angepasst werden.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohen Viecheln ist aufgefordert zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg (RREP WM) Stellung zu nehmen. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der Festlegungen des Kapitels 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung. Ziel dieser Fortschreibung ist die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der Wohnbauentwicklung in den nichtzentralen Orten. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Reduzieren

Anlagen

Loading...