Beschlussvorlage - VO/GV04/2021-0744

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Beratungsbedarf
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Für die Erschließung des Gewerbegebietes Metelsdorf gemäß B-Plan 5 wurde im Auftrag der Gemeinde von der Ingenieur Consult Häcker & Krauß GmbH aus Wismar eine Entwurfsplanung erarbeitet und von der Verwaltung ein Förderantrag beim Landesförderinstitut gestellt. Anfänglich wurden die Zuwendungen zwar in Aussicht gestellt, dann aber abgelehnt.

 

Die Gesamt-Netto-Nutzfläche beträgt 45.249 m², wovon bereits 33.359 m² als SO-PV genutzt werden. Die GE-Fläche ist mit 11.890 m² ausgewiesen und auf 966 m² bereits mit einem Reifenhotel bebaut. Der gegenwärtig zum Verkauf an interessierte Unternehmen zur Verfügung stehenden Fläche stehen Baukosten in Höhe von ca. 900.000 € zzgl. Planungskosten gegenüber.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist gegenwärtig eine gemeindliche Investition in diese Erschließung unwirtschaftlich und eine Weiterführung der Planung und Bauvorbereitung nicht sinnvoll.
 

Allerdings wurde vom planenden Büro bereits die Fällung von zwei geschützten Kastanien, die die geplante Aufweitung des Einmündungsbereichs zum Dammweg behindern würden, beantragt und von der Unteren Naturschutzbehörde für einen Baum bereits in Aussicht gestellt. Es ist zu entscheiden, ob der Antrag unabhängig davon, ob das Gewerbegebiet derzeit erschlossen werden soll, aufrechterhalten und die Fällung und Ausgleichspflanzung realisiert werden sollen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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