Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-331

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, der Schule Bad Kleinen den Namen Regionale Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“ zu geben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 106 Abs. 2 des Schulgesetzes kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schulkonferenz der Schule einen Namen geben.

Die Schulkonferenz der Regionalschule mit Grundschule Bad Kleinen hat auf seiner Schulkonferenz am 16.03.2009 beschlossen, dass die Schule zukünftig den Namen Regionale Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“ tragen soll.

Die Gemeindevertretung schließt sich diesem Namen an und vergibt diesen Namen an die Schule Bad Kleinen.

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Anlagen

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