Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-336
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 25 BauGB
für einen Teil des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 23 „Mühle“ der Gemeinde Bad Kleinen, für das Mühlengelände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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16.04.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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27.05.2009
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Beschlussvorschlag
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I 2004 S. 2414),
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006 S.
3316) und des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S.
205), zuletzt geändert durch Art. 2 d. G z. Reform d. Gemeindehaushaltsrechts
vom 14.12.2007 (GVOBl. S. 410) - die Gesetze gelten dabei jeweils in der zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung rechtsgültigen Änderung – wird nach
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen vom 06.05.2009
folgende Satzung erlassen.
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung beinhaltet einen
Teil des Geltungsbereiches des zur Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr.
23 der Gemeinde Bad Kleinen für das Mühlengelände. In dem als Anlage
beigefügten Katasterplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, ist das
betroffene Gebiet umgrenzt. Es handelt sich dabei um die Flurstücke 271/3,
284/2, 284/1, 285/1, 286, 291, 294/2 der Flur 1 der Gemarkung Bad Kleinen.
§ 2
Zweck
Die Satzung dient der Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung für das im §
1 dieser Satzung bezeichnete Gebiet. Die Ziele für das Gebiet sind im
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Bad Kleinen für
das Mühlengelände allgemein formuliert. Mit der Aufstellung dieser Satzung soll
die Realisierung und Umsetzung der Planungsabsichten unterstützt bzw. gesichert
werden.
Die Planungsziele für den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 23 lauten ergänzend zu den Zielen im Aufstellungsbeschluss
wie folgt:
-
Schaffung
der Voraussetzungen für die Beseitigung städtebaulicher Missstände.
-
Schaffung
von Voraussetzungen für eine Neubebauung mit Wohnhäusern.
-
Behandlung
immissionsschutzrechtlicher Belange im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur
Rechtssicherheit für zukünftige Bebauung.
-
Prüfung
der Umweltbelange und Regelung der Ausgleichs- und Ersatzerfordernisse.
Die Gemeinde fasst auf der Grundlage des § 25 Abs. 1
Nr. 2 BauGB den Beschluss zum besonderen Vorkaufsrecht für das Gebiet, in dem
sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht und dass der Bauleitplanung
derzeit bereits zugängig ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung. Durch die Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht werden Flächen
bezeichnet und umgrenzt, an denen der Gemeinde Vorkaufsrecht an den
Grundstücken zusteht. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl
der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Das Vorkaufsrecht steht der Gemeinde nicht
zu, zum Kauf von Rechten nach dem Wohneigentumsgesetz und von Erbbaurechten.
Der Verwendungszweck des Grundstücks besteht derzeit in der Beseitigung der
städtebaulichen Missstände und der Absicht, Vorhaben für dem Wohnen dienende
Zwecke oder nichtstörende gewerbliche Zwecke vorzubereiten.
§ 3
Besonderes
Vorkaufsrecht
Im Geltungsbereich
dieser Satzung steht der Gemeinde Bad Kleinen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB das Vorkaufsrecht (besonderes
Vorkaufsrecht) an den Grundstücken zu. Die Gemeinde beabsichtigt städtebauliche
Maßnahmen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
§ 4
Mitteilungspflicht
Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat der Verkäufer eines
Grundstückes der Gemeinde Bad Kleinen unverzüglich den Inhalt des Kaufvertrages
mitzuteilen; die Mitteilung durch den Käufer ersetzt die des Verkäufers.
§ 5
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt nach § 213 Abs. 1 Nr. 1 BauGB,
wer wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder
Unterlagen vorlegt, um einen begünstigenden Verwaltungsakt zu erwirken oder
einen belastenden Verwaltungsakt zu verhindern. Die Ordnungswidrigkeit kann
gemäß § 213 Abs. 2 BauGB mit einer Geldbuße bis zu Fünfhundert Euro geahndet
werden.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages der
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bürgermeister
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss zum besonderen Vorkaufsrecht, um im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Einflussnahme
auf die von ihr beabsichtigte Entwicklung ausüben zu können. Die Gemeinde
stellt die Bauleitplanung auf, weil es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung sollen durch Satzung Flächen bezeichnet werden, in denen
städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden und an denen ein
Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht, um die Ziele umsetzen zu können. Städtebauliche
Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um Voraussetzungen für die Umsetzung der
Planung zu schaffen. Durch Rückbau sind städtebauliche Missstände zu
beseitigen, um Voraussetzungen für eine Neubebauung und Neustrukturierung auch
unter Berücksichtigung städtebaulicher historischer Vorgaben zu prüfen und
vorzubereiten sowie neue Entwicklungsziele umzusetzen. Für eine Beurteilung der
Entwicklungsmöglichkeiten ist zunächst die Prüfung der Mängel und Chancen auf
der Grundlage der Bestandsaufnahme vorzunehmen. Auf dieser Grundlage kann das
Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Für die Zeit der Erarbeitung des
Konzeptes und der Überprüfung der wirtschaftlichen Belange sind neben Maßnahmen
zur Sicherung der Planung Vorkehrungen zur Sicherung des Vorkaufsrechts
erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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