Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss der Schulkonferenz zur Auflösung der Vollen Halbtagsschule wird bestätigt und dem Konzept zur Gestaltung der Arbeit in der Grundschule in der Form eines Schulversuches mit der Weiterentwicklung des Konzeptes und der Aufnahme in das Schulprogramm wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Schulkonferenz am 16. März 2009 wurde die Auflösung der Vollen Halbtagsschule (VHT) beschlossen. Zuvor erfolgte durch eine eigens gegründete Arbeitsgruppe aus Eltern und Lehrern die Überprüfung des Erhaltes der VHT. Diese beschäftigte sich in über 4 Monaten damit, die Gestaltung in der VHT so zu organisieren, dass einerseits der gesetzliche Rahmen des Schulgesetzes und des Kindertagesförderungsgesetzes eingehalten werden und andererseits die inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes umgesetzt werden. Die Arbeitsgruppe hatte es sich zum Ziel gesetzt, die Tagesgestaltung für die Kinder so zu organisieren, dass der Schulalltag abwechslungsreich, stressfrei und gesund erfolgt und gleichzeitig den Vorschriften über die Arbeit in der Grundschule als VHT entspricht.

Die Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung unter diese Voraussetzungen nicht möglich ist. Ausführlich ist dies in der Stellungnahme der Arbeitsgruppe VHT zur Gestaltung der Grundschule dargestellt.

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung und der Evaluierung der Schule und angeregt durch ein Gespräch mit dem Bildungsministerium wurde ein Konzept entwickelt, das  die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt, die Schule in die Freizeitgestaltung am Nachmittag mit eigenständigen Angeboten einbezieht und die rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes und des Kindertagesförderungsgesetz berücksichtigt. In beiden Gesetzen ist die Kooperation der Einrichtungen unter Wahrung der Eigenständigkeit von Schule und Einrichtung der Jugendhilfe verankert.

Das vorliegende Konzept dient als Grundmodell zur Nutzung im Schuljahr 2009/2010 und soll in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium weiterentwickelt und nach § 38 des Schulgesetzes zum Schulversuch ausgebaut werden.

Dabei werden unter Ausschöpfung der rechtlichen Grundlagen weitere Alternativen in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium als oberste Schulbehörde und dem Landkreis als Träger der Jugendhilfe erarbeitet. Die rechtlichen Ermessensspielräume im Rahmen eines Pilotprojektes sollen ausgeschöpft werden.

 

Die Schule nimmt das Konzept in das Schulprogramm auf. Die Schule unterliegt gemäß § 39a des Schulgesetzes der Kontrolle der Qualitätssicherung bei der Umsetzung des Schulprogramms. Damit wird eine stetige Kontrolle der Umsetzung und der weiteren Entwicklung des Konzeptes erreicht.

In regelmäßigen Abständen berichtet die Schule dem Schulträger über den Fortschritt der  Umsetzung und der Weiterentwicklung des Schulprogramms und des Konzeptes für die Grundschule.

 

Mit der Festlegung der Öffnungszeiten in der Grundschule im Rahmen der Vollen Halbtagsschule wechselten 15 Kinder von einem Ganztagsplatz auf einen Teilzeitplatz. Wird davon ausgegangen, dass mit dem Wegfall der festen Öffnungszeiten wieder 15 Kinder von jetzt Teilzeit auf Ganztags wechseln, so muss die Gemeinde im Rahmen der Betreuung den Differenzbetrag von monatlich 444 Euro tragen. Der Zuschuss von Land und Kreis erhöht sich um 525 Euro, der Differenzbetrag der Eltern beträgt 435 Euro pro Monat.

Die Betreuung in der Kindertagesstätte erfordert auf Grund des Wegfalls der festen Öffnungszeiten kein zusätzliches Personal. Die genehmigten 120 Plätze für die Hortbetreuung in der Betriebserlaubnis werden ebenfalls mit dem Wegfall der festen Öffnungszeiten nicht ausgeschöpft.

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Anlagen

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