Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-338
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Aufhebung der Vollen Halbtagsschule und Durchführung eines Schulversuches zu Ganztagsangeboten in Kooperation zwischen Schule und Hort
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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27.05.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch
die Schulkonferenz am 16. März 2009 wurde die Auflösung der Vollen
Halbtagsschule (VHT) beschlossen. Zuvor erfolgte durch eine eigens gegründete
Arbeitsgruppe aus Eltern und Lehrern die Überprüfung des Erhaltes der VHT.
Diese beschäftigte sich in über 4 Monaten damit, die Gestaltung in der VHT so
zu organisieren, dass einerseits der gesetzliche Rahmen des Schulgesetzes und
des Kindertagesförderungsgesetzes eingehalten werden und andererseits die
inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes umgesetzt werden. Die Arbeitsgruppe
hatte es sich zum Ziel gesetzt, die Tagesgestaltung für die Kinder so zu
organisieren, dass der Schulalltag abwechslungsreich, stressfrei und gesund
erfolgt und gleichzeitig den Vorschriften über die Arbeit in der Grundschule
als VHT entspricht.
Die
Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung unter diese
Voraussetzungen nicht möglich ist. Ausführlich ist dies in der Stellungnahme
der Arbeitsgruppe VHT zur Gestaltung der Grundschule dargestellt.
Im
Rahmen der Weiterentwicklung und der Evaluierung der Schule und angeregt durch
ein Gespräch mit dem Bildungsministerium wurde ein Konzept entwickelt, das die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt,
die Schule in die Freizeitgestaltung am Nachmittag mit eigenständigen Angeboten
einbezieht und die rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes und des
Kindertagesförderungsgesetz berücksichtigt. In beiden Gesetzen ist die Kooperation
der Einrichtungen unter Wahrung der Eigenständigkeit von Schule und Einrichtung
der Jugendhilfe verankert.
Das
vorliegende Konzept dient als Grundmodell zur Nutzung im Schuljahr 2009/2010
und soll in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium weiterentwickelt und
nach § 38 des Schulgesetzes zum Schulversuch ausgebaut werden.
Dabei
werden unter Ausschöpfung der rechtlichen Grundlagen weitere Alternativen in
Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium als oberste Schulbehörde und dem
Landkreis als Träger der Jugendhilfe erarbeitet. Die rechtlichen Ermessensspielräume
im Rahmen eines Pilotprojektes sollen ausgeschöpft werden.
Die
Schule nimmt das Konzept in das Schulprogramm auf. Die Schule unterliegt gemäß
§ 39a des Schulgesetzes der Kontrolle der Qualitätssicherung bei der Umsetzung
des Schulprogramms. Damit wird eine stetige Kontrolle der Umsetzung und der
weiteren Entwicklung des Konzeptes erreicht.
In
regelmäßigen Abständen berichtet die Schule dem Schulträger über den
Fortschritt der Umsetzung und der
Weiterentwicklung des Schulprogramms und des Konzeptes für die Grundschule.
Mit
der Festlegung der Öffnungszeiten in der Grundschule im Rahmen der Vollen
Halbtagsschule wechselten 15 Kinder von einem Ganztagsplatz auf einen
Teilzeitplatz. Wird davon ausgegangen, dass mit dem Wegfall der festen
Öffnungszeiten wieder 15 Kinder von jetzt Teilzeit auf Ganztags wechseln, so
muss die Gemeinde im Rahmen der Betreuung den Differenzbetrag von monatlich 444
Euro tragen. Der Zuschuss von Land und Kreis erhöht sich um 525 Euro, der
Differenzbetrag der Eltern beträgt 435 Euro pro Monat.
Die
Betreuung in der Kindertagesstätte erfordert auf Grund des Wegfalls der festen
Öffnungszeiten kein zusätzliches Personal. Die genehmigten 120 Plätze für die
Hortbetreuung in der Betriebserlaubnis werden ebenfalls mit dem Wegfall der
festen Öffnungszeiten nicht ausgeschöpft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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