Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-340
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A der Gemeinde Bad Kleinen für das Gebiet „Gallentin Süd“
Erneuter Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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16.04.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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27.05.2009
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Beschlussvorschlag
1.
Der
Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen vom
04.02.2009 wird aufgehoben.
2.
Auf
der Grundlage des Abwägungsbeschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad
Kleinen vom 04.02.2009 und unter Berücksichtigung der Ausnahmegenehmigung zur
Unterschreitung des Gewässerschutzstreifens und der Stellungnahme der Forst zum
Bebauungsplan wird der Satzungsbeschluss erneut gefasst.
3.
Die
Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A für das Gebiet
„Gallentin Süd“ ist nach Satzungsbeschluss beim Landkreis
Nordwestmecklenburg zu beantragen. Nach Genehmigung ist der Bebauungsplan
rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4.
In
der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hatte
auf ihrer Sitzung am 04.02.2009 bereits den Beschluss zur Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 14A für das Gebiet „Gallentin Süd“ gefasst.
Die Problematik der Waldabstandsflächen und der
Unterschreitung des Gewässerschutzstreifens wurde unter Berücksichtigung von
Abstimmungsergebnissen mit den zuständigen Behörden und Stellen berücksichtigt.
Da die entsprechenden schriftlichen Stellungnahmen
bzw. die Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung des Gewässerschutzstreifens
erst später gereicht wurden, wurde zwar das Abwägungsergebnis bestätigt, jedoch
wird zur Rechtssicherheit der Satzungsbeschluss erneut gefasst.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden
Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung des Gewässerschutzstreifens und unter
Berücksichtigung der Regelung der Errichtung von Nebenanlagen im
Waldabstandsbereich wird der Satzungsbeschluss erneut gefasst.
