Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unter dem Namen „TGW Tourismus- und Gemeindewirtschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ zu gründen, deren Aufgabe die Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde Bad Kleinen und die Übernahme der Gemeindewirtschaft der Gemeinde Bad Kleinens ist. Als Stammkapital werden  500 € eingebracht und für die Gründungskosten von ca. 500 € werden auf ein zu bildendes Konto der Gesellschaft überwiesen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gründung eines Unternehmens zur Förderung der Entwicklung des Tourismus ist als GmbH oder als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) möglich. Wenn die Gemeinde Bad Kleinen  eine GmbH gründet, ist eine Mindeststammeinlage von 25.000 € erforderlich. Bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann das Stammkapital ab einem Euro durch die Gemeinde frei bestimmt werden. Vom Gewinn muss die Gesellschaft dann in jedem Folgejahr 25% zur Aufstockung des Stammkapitals verwenden. Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist mit einfachen Standardunterlagen möglich.

Die Gründungskosten für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind durch die Pflicht, einen Gesellschaftsvertrag, einen Geschäftsführervertrag und die Gründung der Gesellschaft zu veröffentlichen, etwa mit 1.000 € anzusetzen. Um die Gründung eines Unternehmens für die Gemeinde mit dem geringst möglichen finanziellen Aufwand vorzunehmen, wird die Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vorgeschlagen.

Aus einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann nach Aufstockung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 € eine GmbH entwickelt werden. Der dann notwendige Gesellschaftervertrag und der Geschäftsführervertrag werden der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Finanzierung der Gründung wird durch Entnahme aus der Rücklage gesichert.

 

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