Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des

    Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bobitz.

2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1

    BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die

    Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich

    durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung

    aufzufordern.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

l Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2007 beschlossen den Flächennutzungsplan zu ändern ( 1. Änderung ).

Planungsziel ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die verbindlichen Bauleitplanungen der Gemeinde unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse zur städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Aktualisierung der nachrichtlichen Übernahmen und Kennzeichnungen im Plan.

 

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