Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-200
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben für die energetische Sanierung der Kindertagesstätte Tressow und Bevollmächtigung des Bürgermeisters mit der Auftragsvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
- Beteiligt:
- Kämmerei
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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03.06.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung Bobitz bewilligt gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V,
außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe
von 283.500,00 €
für die
energetische Sanierung der Kindertagesstätte Tressow unter der Bedingung, dass
hierfür Zuwendungen bewilligt werden und bevollmächtigt den Bürgermeister, alle
für die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme erforderlichen Aufträge
auszulösen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die
energetische Sanierung des Gebäudes der Kindertagesstätte Tressow wurden im
Rahmen des Konjunkturpaketes II Zuwendungen beantragt.
Ziel ist
der Umbau und die Sanierung des Gebäudes der Kindertagesstätte Tressow für die
Umsetzung des Konzeptes zur Betreuung der Kinder nach der ganzheitlichen
Gesundheitslehre nach Sebastian Kneipp. Dafür soll der Altbau durch die Dämmung
von Fassade und Dach, Erneuerung einiger
Fenster und Türen, Umbau der Warmwasserversorgung mit Unterstützung durch eine
solare Wassererwärmung u. Erneuerung der Elektroinstallation energetisch
saniert werden. Im Innern sind die Unterdecken und Fußbodenbeläge zu erneuern, Schimmelbildung
an den Wandflächen zu beseitigen und eine Kinderküche einzurichten. Als Anbau
soll ein zusätzlicher Gruppenraum entstehen, der die Möglichkeit bietet, die
kneipschen Wasseranwendungen zu erlernen. Auch die Freianlagen sollen durch
Wasserbecken und einen Tastpfad dieser Lehre entsprechend umgebaut werden.
Die
Kosten wurden auf 283.446,00 € geschätzt. Eine Zuwendung in Höhe von 240.928,50
€ wurde für die Maßnahme beantragt und vorbehaltlich der Prüfung durch
das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Aussicht gestellt. Die
voraussichtliche Co-Finanzierung durch das Innenministerium beträgt 38.200,00
€.
Das
Vorhaben soll in den Sommerferien realisiert werden und muss bis spätestens Oktober
2009 abgeschlossen sein.
Um die
zügige Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens sicher zu stellen, wird der
Bürgermeister bevollmächtigt, alle dafür notwendigen Aufträge auszulösen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Ausgaben fallen an bei der HH-Stelle 09/2/46410.94020 in Höhe von 283.500
Euro. Deckung erfolgt durch: - Zuwendungen aus dem Konjunkturpaket II
in Höhe von 240.900 Euro
- Zuwendungen aus der Co-Finanzierung des
Innenministeriums
38.200 Euro
- Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage mit 4.400 Euro.
Bei
Reduzierung der Zuwendungen werden die fehlenden Mittel ebenfalls aus der
allgemeinen Rücklage der Gemeinde bereitgestellt.
