Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz bewilligt gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V, außerplanmäßige Ausgaben

 

in Höhe von                                    283.500,00 €  

 

für die energetische Sanierung der Kindertagesstätte Tressow unter der Bedingung, dass hierfür Zuwendungen bewilligt werden und bevollmächtigt den Bürgermeister, alle für die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme erforderlichen Aufträge auszulösen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die energetische Sanierung des Gebäudes der Kindertagesstätte Tressow wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes II Zuwendungen beantragt.

 

Ziel ist der Umbau und die Sanierung des Gebäudes der Kindertagesstätte Tressow für die Umsetzung des Konzeptes zur Betreuung der Kinder nach der ganzheitlichen Gesundheitslehre nach Sebastian Kneipp. Dafür soll der Altbau durch die Dämmung von Fassade und Dach,  Erneuerung einiger Fenster und Türen, Umbau der Warmwasserversorgung mit Unterstützung durch eine solare Wassererwärmung u. Erneuerung der Elektroinstallation energetisch saniert werden. Im Innern sind die Unterdecken und Fußbodenbeläge zu erneuern, Schimmelbildung an den Wandflächen zu beseitigen und eine Kinderküche einzurichten. Als Anbau soll ein zusätzlicher Gruppenraum entstehen, der die Möglichkeit bietet, die kneipschen Wasseranwendungen zu erlernen. Auch die Freianlagen sollen durch Wasserbecken und einen Tastpfad dieser Lehre entsprechend umgebaut werden. 

 

Die Kosten wurden auf 283.446,00 € geschätzt. Eine Zuwendung in Höhe von 240.928,50 € wurde für die Maßnahme beantragt und vorbehaltlich der Prüfung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Aussicht gestellt. Die voraussichtliche Co-Finanzierung durch das Innenministerium beträgt 38.200,00 €.

 

Das Vorhaben soll in den Sommerferien realisiert werden und muss bis spätestens Oktober 2009 abgeschlossen sein.

 

Um die zügige Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens sicher zu stellen, wird der Bürgermeister bevollmächtigt, alle dafür notwendigen Aufträge auszulösen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben fallen an bei der HH-Stelle 09/2/46410.94020 in Höhe von 283.500 Euro. Deckung erfolgt durch: - Zuwendungen aus dem Konjunkturpaket II

    in Höhe von 240.900 Euro

  - Zuwendungen aus der Co-Finanzierung des Innenministeriums

    38.200 Euro

- Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 4.400 Euro.

Bei Reduzierung der Zuwendungen werden die fehlenden Mittel ebenfalls aus der allgemeinen Rücklage der Gemeinde bereitgestellt.

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