Beschlussvorlage - VO/GV11/2009-115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ventschow.

Die Hauptsatzung der Gemeinde vom 10.12.2004, zuletzt geändert am 04.07.2005 tritt nach Bekanntmachung der Neufassung außer Kraft.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung der Gemeinde Ventschow wurde auf die Mindestanforderungen für eine sinnvolle Arbeit der Gremien der Gemeinde geändert.

Unter anderem macht es sich aus verfahrenstechnischen Gründen erforderlich die Anzahl der Bekanntmachungstafeln zu reduzieren, um den Nachweis der Bekanntmachungen jederzeit zu gewährleisten.

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Anlagen

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