Beschlussvorlage - VO/GV04/2007-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ausführungsplanung des Ingenieurbüros für Tief- und Straßenbau Wismar für die Wegebaumaßnahme „Mecklenburger Straße 5b – 5j“ wird als Bauprogramm beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Die Gemeinde Metelsdorf beauftragte das Ingenieurbüro für Tief- und Straßenbau Wismar – ITS – mit der Planung des o.g. Bauvorhabens.

 

Die Mecklenburger Straße 5b-5j ist derzeit unbefestigt. Die Gesamtlänge beträgt ca. 115m.  Auf der Südseite befindet sich auf den ersten 52 m ein Gehweg ca. 1m breit.

 

Die Planung sieht vor, den Wohnweg mit einer Pflasterdecke 4,50m bzw. 4m breit zu befestigen. Der Gehweg wird teilweise zurückgebaut.

 

Das anfallende Oberflächenwasser wird gesammelt und in die vorhandene Vorflut geleitet.

 

2. Abbruch

 

Der Gehweg ist ab der Einfahrt zum Haus 5c komplett abzubrechen. Rechteckpflaster, welches zur Wiederverwendung geeignet ist, wird gesäubert und palettiert auf den Lagerplatz des Auftraggebers transportiert. Beim Abbruch des Gehweges sind Einfriedungen und Befestigungen anliegender Grundstücke zu sichern.

 

3. Regenwasserableitung

 

Die Regenwasserableitung des auf der geplanten Straße anfallenden Regenwassers erfolgt über Straßenabläufe 300x500 bzw. 500x500, die über Anschlussleitungen DN 150 an einen neuen bzw. vorhandenen Regenwassersammler angebunden sind.

 

Der Anbindepunkt für den neu zu verlegenden Regenwasserkanal ist der vorhandene Schacht nördlich des Wohnweges im Bereich des Bauanfangs. Von hier aus sind 3 Haltungen DN 200/150 PVC-U mit einer Gesamtlänge von 95m neu zu verlegen. Weiterhin sind 3 Kontrollschächte DN 400 neu herzustellen. Die Lage des Sammlers ist dem Lageplan-Kanalisation zu entnehmen. Sie wurde so gewählt, dass die vorhandene Schmutzwasserleitung und die Wasserleitung, soweit deren Lage aus der Vermessung nachvollziehbar war, nicht gequert werden müssen. Beide Bestandsleitungen sind im Lageplan-Regenwasserableitung eingezeichnet.

 

Es ist davon auszugehen, dass im Baubereich außerdem Kabel für Strom, Telefon und Beleuchtung angetroffen werden. Die genaue Lage ist vor Ort nach Einweisung des jeweiligen Netzmeisters durch Suchschachtungen zu erkunden.

 

An den neuen Sammler werden zwei Straßenabläufe 300x500 und zwei Abläufe 500x500 (Pultform) angeschlossen. Der große Ablauf ist am Bauanfang, dem Tiefpunkt der Straße, auf Grund des starken Längsgefälles in der Straße vorgesehen. Ein weiterer ist in der Entwässerungsmulde im Bereich des Bauanfangs zu setzen. Dieser Ablauf ist zusätzlich mit Kleinpflaster zu umpflastern.

 

Das Ende der Straße bildet ein Wendekreis. In der Mitte des Wendekreises ist eine Entwässerungsmulde mit Ri=3m als Tiefpunkt zu pflastern. In der Mulde sind 3 Straßenabläufe 500x500 (Muldenform) vorgesehen. Es sind 3 Abläufe auf Grund des geringen Gefälles im Wendekreis erforderlich (sh. auch Lageplan-Deckenhöhen).

Alle 3 Abläufe sind über Anschlussleitungen DN 150 PVC-U an den vorhandenen RW-Schacht 3 anzuschließen. 

 

4. Straßenbau

 

Nach Verlegung der RW-Leitung ist im Wohnweg eine 4,50m bzw. 4,0m breite Fahrbahn neu herzustellen. Die Wahl der Trasse und der Gradiente erfolgte auf Grund unterschiedlicher Zwangspunkte.

Vom Bauanfang bis zur Einfahrt Haus 5c wird die Straße an den vorhandenen Gehweg angebaut. Von Haus 5c bis Station 0+080 wurde die Trasse in etwa mittig zwischen den Grundstücksgrenzen eingepasst. Von Station 0+080 bis zum Bauende befinden sich auf den Grundstücksgrenzen bereits Tiefborde. Diese sollen als Randeinfassung für die neue Straße erhalten bleiben.

Die Absteckung erfolgt auf der Grundlage errechneter Koordinaten. Entsprechende Listen sind der Projektunterlage beigefügt.

 

Entlang des Gehwegbordes ist die neue Deckbefestigung der Straße ca. 4cm tiefer anzusetzen. Entlang der Tiefborde wird die Befestigung auf der tieferliegenden Seite 4cm unterhalb der OK-Borde und auf der höherliegenden Seite 1cm oberhalb der OK-Borde angesetzt.

 

Nach dem Ende des Gehweges erhält die Fahrbahn einen Versatz um die Breite des Gehweges.

Vor Haus 5e wird die Fahrbahnkante bis an die Grundstücksgrenze geführt, um einen gleichmäßigen Übergang zu den Tiefborden an der Zufahrt Haus 5f zu erhalten.

 

Die  neue Oberflächenbefestigung besteht aus rustikalem Betonpflaster, rotbunt. Es ist ein einseitiges Quergefälle von 2,5% herzustellen. In Abschnitten in denen noch keine Borde vorhanden sind erfolgt die Randeinfassung mit Rundbord. Der Überstand beträgt 4cm.

 

Der Fahrbahnaufbau ist dem Ausbauquerschnitt zu entnehmen. Auf Grund der Erfahrungen beim Ausbau der Mecklenburger Straße im Jahr 2001 wurde ein Gesamtaufbau von 55cm in Anlehnung an die Bauklasse VI der RSTO 01 gewählt. In der Mecklenburger Straße wurden als gewachsener Baugrund bindige Böden angetroffen. Diese sind frostempfindlich und neigen bei feuchtem Wetter zum Aufweichen. In einigen Bauabschnitten waren tragfähigkeitsverbessernde Maßnahmen

 

erforderlich.

Bei Nichterreichen der im Ausbauquerschnitt geforderten Verdichtungswerte sind auch beim Ausbau des Wohnweges geeignete tragfähigkeitsverbessernde Maßnahmen mit dem Auftraggeber und dem Planer festzulegen.

 

Am Bauanfang bindet der Wohnweg an eine vorhandenen Tiefbord an.

 

Der Wohnweg endet mit einem Wendekreis. Die Größe des Wendekreises beträgt knapp 12m und ist durch die vorhandene Bebauung und die Grundstücksgrenzen lage- und höhenmäßig festgelegt.

Zwischen den Grenzsteinen wurden bereits Tiefborde eingebaut, die zukünftig die Randeinfassung des Wohnweges ist. Die vorhandenen Tiefborde weisen fast durchgängig eine einheitliche Höhe auf. Im Mittelpunkt des Kreises befindet sich ein Schmutzwasserschacht mit ähnlicher Höhe wie die Borde. Um ein Abfließen des Oberflächenwassers zu gewährleisten, wurde eine gepflasterte Entwässerungsmulde mit Ri=3m angeordnet, die den Tiefpunkt im Wendekreis darstellt.

 

5. Grünausgleich

 

Entsprechend den Festlegungen im Rahmen der Dorferneuerungsplanung ist die Neuanpflanzung von 5 Bäumen vorgesehen. Da entlang des Baubereiches keine Flächen für Neuanpflanzungen zur Verfügung stehen, wurde in Absprache mit dem Auftraggeber als Pflanzstandort ein vorhandener Grünstreifen westlich der Mecklenburger Straße in Richtung B 208 festgelegt. Ergänzend zur vorhandenen Bepflanzung sind Linden zu pflanzen. Der genaue Standort wird vor Ort mit dem Auftraggeber festgelegt. 

 

6. Sonstiges

 

Die Bauausführung der Maßnahme erfolgt bei Vollsperrung. Erforderliche Sperrgenehmigungen sind rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen, die Anwohner sind zu informieren. Die Beeinträchtigungen für die Anwohner sind so gering wie möglich zu halten.

 

Vorhandene Schieber und Schächte sind den neuen Straßen höhenmäßig anzupassen.

 

Das Gelände zwischen Fahrbahn und Grundstücken ist, höhenmäßig anzugleichen, mit 15cm Mutterboden anzudecken und Rasen anzusäen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die berechneten Kosten der Maßnahme betragen 72.000 €. Das Vorhaben soll im Rahmen der Dorferneuerung vom Amt für Landwirtschaft mit 46.800 € gefördert werden.

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