Beschlussvorlage - VO/GV10/2009-107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln erklärt die Kommunalwahl 2009 der Gemeindevertretung für gültig.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl gemäß § 43 KWG M-V und über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 44 KWG M-V zu beschließen.

1. Einsprüche gegen die Wahl wurden nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse nicht

    erhoben.

2. Nach § 44 KWG M-V Abs. 1 bis 3 waren alle Vertreter wählbar. Bei der Vorbereitung der

    Wahl sowie bei der Wahlhandlung sind keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen.

 

Da keine Fälle vorgekommen sind, ist die Wahl für gültig zu erklären. Ein Mitwirkverbot gilt nicht.

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