Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-222

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz wählt Herrn/Frau

als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Gägelow GmbH.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V S. 206), zuletzt geändert am 14.12.2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413) schlagen die Fraktionen der Gemeindevertretung Bobitz vor,

Herrn/Frau

 

 

als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Gägelow GmbH  zu wählen.

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