Beschlussvorlage - VO/AA07/2009-096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsauschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen bestellt

 

Frau  _____________________________

 

zur Gleichstellungsbeauftragten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 142 Abs. 5 der KV M-V haben Ämter mit eigner Verwaltung eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Amtszeit ist gemäß § 9 der Hauptsatzung des Amtes identisch mit der Wahlperiode des Amtsausschusses. Ihre Aufgaben und Rechte werden in § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung klar benannt. Mit der Bestellung kommt der Amtsausschuss seiner Verpflichtung nach.

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