Beschlussvorlage - VO/GV03/2009-079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem „Verein „Spatzenspielplatz-Groß Stieten“ einen Nutzungsvertrag nach beiliegendem Muster für den „Spatzenspielplatz“ abzuschließen.

Bedingung : Der Verein muss sich als solcher vor Vertragsabschluss beim Amtsgericht im Vereinsregister eintragen lassen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verein „Spatzenspielplatz-Groß Stieten“ hat auf dem kommunalen Flurstück 22/46 in Eigenleistung einen Spielplatz hergerichtet. Es handelt sich um keinen öffentlichen Spielplatz der Gemeinde Groß Stieten. Zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht und der Haftung des Spielplatzes auf den Verein, macht sich der Abschluss eines Nutzungsvertrages erforderlich. Da der dieser derzeit jedoch nicht im Vereinsregister eingetragen ist, handelt es sich um einen nichtrechtsfähigen Verein ohne Befugnis im Rechtsverkehr. Somit muss sich der Verein vor Abschluss der Vereinbarung zwingend im Vereinsregister eintragen lassen. Andernfalls verbleibt die Haftung z.B. bei Unfällen bei der Gemeinde.

Die Satzung des Vereins regelt, dass auch Kinder von Nicht-Vereinsmitgliedern den Spielplatz benutzen dürfen.

 

 

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