Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-230
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan Nr. 10 "Wohnanlage Gut Lutterstorf"
Beschluss über die Abwägung und Satzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
- Beteiligt:
- Bauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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25.08.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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14.09.2009
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Beschlussvorschlag
- Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes wurden von den Bürgern
keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
- die Stellungnahmen werden berücksichtigt
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 ( GVOBI. M- V S. 102 ), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 ) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 „Wohnanlage Gut Lutterstorf“ für das Gebiet : Ortslage/ Gemarkung Lutterstorf, Flur 1, Flurstücke- Nr. 7/1, 7/3, 7/4 ( Teilfläche ) und Flurstück- Nr. 8, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
4. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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190,5 kB
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