Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte Bobitz

von derzeit 06.00 – 17.00 Uhr ab dem 01.01.2010  auf 06.00 – 17.30 Uhr zu ändern.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.05.2009, Eingang im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 24.07.09, erhielten wir vom Elternrat der Kindertagesstätte Bobitz einen Antrag auf Veränderung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte Bobitz. Der Elternrat spricht hier die festen Öffnungszeiten an und das es den Eltern aufgrund ihrer flexiblen Arbeitszeiten und langen Fahrzeiten nicht immer möglich ist, die Kinder rechtzeitig aus der Kita abzuholen. Nach ihrer Aussage muss täglich organisiert werden, wer wann und wie die Kinder abholen kann.

 

Nach Überprüfung der bestehenden Betreuungsverträge konnte anhand der uns vorliegenden Arbeitszeitbescheinigungen ermittelt werden, dass dieses auf 8 Kinder aus 5 Familien zutrifft. Derzeit besuchen 115 Kinder die Kindertagesstätte Bobitz, davon 45 ganztags, 61 Teilzeit und 9 halbtags. Laut Rücksprache mit der Leiterin der Kita, Frau Holz, wurde bestätigt, dass bis zu 8 Kinder später als 17.00 Uhr abgeholt werden. Dieses trifft nicht jeden Tag zu, aber es kommt vor. Die Abholzeiten belaufen sich in diesen Fällen zwischen 17.15 – 17.30 Uhr. Eine Verlagerung der Öffnungszeiten ist nicht möglich, da die ersten Kinder bereits ab 06.00 Uhr die Kindertagesstätte besuchen.

 

Gemäß § 4 Absatz 4 KiföG M-V soll die tägliche Verweildauer des Kindes in einer Kindertageseinrichtung zehn Stunden nicht überschreiten. Bei einer Ganztagsförderung soll die Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung mindestens zehn Stunden betragen.

Die Kindertagesstätte Bobitz ist  täglich 11 Stunden geöffnet (06.00 – 17.00 Uhr).

Eine Verlängerung der Öffnungszeiten hätte finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde Bobitz, da sich hierdurch die Personalkosten erhöhen würden.

 

Aus der Verlängerung der Öffnungszeit bis 17.30 Uhr ergibt sich ein täglicher Mehrbedarf in Höhe von 0,5 Stunden, in der Woche ein Mehrbedarf von 2,5 Stunden. Zur Absicherung werden 0,0625 VbE (2,5 h/40h) benötigt. Die 0,0625 VbE sind mit dem durchschnittlichen Personalkostensatz aller Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung zu multiplizieren.

 

Berechnung:               41.520,57 € x 0,0625 VbE       =          2.595,03 €

 

Die zusätzlichen Kosten für die Gemeinde Bobitz betragen 2.595,03 € pro Jahr.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 2.600 € sind in die Haushaltsplanung 2010 aufzunehmen.

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Anlagen

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