Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-237
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung der Öffnungszeiten in der Kindertagesstätte Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Isolde Segler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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03.09.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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14.09.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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07.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 05.05.2009, Eingang im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 24.07.09,
erhielten wir vom Elternrat der Kindertagesstätte Bobitz einen Antrag auf
Veränderung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte Bobitz. Der Elternrat
spricht hier die festen Öffnungszeiten an und das es den Eltern aufgrund ihrer
flexiblen Arbeitszeiten und langen Fahrzeiten nicht immer möglich ist, die
Kinder rechtzeitig aus der Kita abzuholen. Nach ihrer Aussage muss täglich
organisiert werden, wer wann und wie die Kinder abholen kann.
Nach
Überprüfung der bestehenden Betreuungsverträge konnte anhand der uns
vorliegenden Arbeitszeitbescheinigungen ermittelt werden, dass dieses auf 8 Kinder
aus 5 Familien zutrifft. Derzeit besuchen 115 Kinder die Kindertagesstätte
Bobitz, davon 45 ganztags, 61 Teilzeit und 9 halbtags. Laut Rücksprache mit der
Leiterin der Kita, Frau Holz, wurde bestätigt, dass bis zu 8 Kinder später als
17.00 Uhr abgeholt werden. Dieses trifft nicht jeden Tag zu, aber es kommt vor.
Die Abholzeiten belaufen sich in diesen Fällen zwischen 17.15 – 17.30
Uhr. Eine Verlagerung der Öffnungszeiten ist nicht möglich, da die ersten
Kinder bereits ab 06.00 Uhr die Kindertagesstätte besuchen.
Gemäß
§ 4 Absatz 4 KiföG M-V soll die tägliche Verweildauer des Kindes in einer
Kindertageseinrichtung zehn Stunden nicht überschreiten. Bei einer
Ganztagsförderung soll die Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung mindestens
zehn Stunden betragen.
Die
Kindertagesstätte Bobitz ist täglich 11
Stunden geöffnet (06.00 – 17.00 Uhr).
Eine
Verlängerung der Öffnungszeiten hätte finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde
Bobitz, da sich hierdurch die Personalkosten erhöhen würden.
Aus
der Verlängerung der Öffnungszeit bis 17.30 Uhr ergibt sich ein täglicher
Mehrbedarf in Höhe von 0,5 Stunden, in der Woche ein Mehrbedarf von 2,5
Stunden. Zur Absicherung werden 0,0625 VbE (2,5 h/40h) benötigt. Die 0,0625 VbE
sind mit dem durchschnittlichen Personalkostensatz aller Mitarbeiter der
Kindertageseinrichtung zu multiplizieren.
Berechnung: 41.520,57 € x 0,0625 VbE = 2.595,03
€
Die
zusätzlichen Kosten für die Gemeinde Bobitz betragen 2.595,03 € pro Jahr.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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840,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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128,5 kB
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