Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt den Teileinzug der als Radweg genutzten kommunalen Grundstücke in der

Gemarkung Dorf Mecklenburg, Flur 2, Flurstück 373/1 - Teilstück,

Gemarkung Karow, Flur 1, Flurstück 132/5 - Teilstück

Gemarkung Steffin, Flur 1, Flurstücke 90/6, 90/7

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Abschnitt Dorf Mecklenburg  -  Wismar des Radweges „Rundweg westlicher Backstein“ wurde im Frühjahr diesen Jahres gebaut und soll nun als Radweg gewidmet werden, um eine Beschädigung durch  Befahren  mit Fahrzeugen zu verhindern.

Aus diesem Grund ist es notwendig, ein förmliches Teileinzugsverfahren beim Landkreis NWM für die bestehenden Wegeflurstücke zu beantragen. Die für den Radweg genutzten, vorhandenen Wege gelten als gewidmete  „sonstige öffentliche Wege“.

Betroffen vom Teileinzugsverfahren sind die Grundstücke

Gemarkung Dorf Mecklenburg, Flur 2,      Flurstück 373/1 -  Teilstück

Gemarkung Karow, Flur 1,                        Flurstück 132/5 - Teilstück

Gemarkung Steffin, Flur 1,                        Flurstücke 90/6, 90/7

Der Radweg hat im ersten und zweiten Teilabschnitt eine Breite von 2,50 m. Im dritten Teilabschnitt eine Ausbaubreite von 3,50 bzw. 3,00 m + Muldenstein. Im vierten und fünften Teilabschnitt wieder eine Breite von 2,50 m

 

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Anlagen

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