Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-238
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu Mehrkosten während der Hortbetreuung in den Ferien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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03.09.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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14.09.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bobitz hat am 16. 12. 2004 eine Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Bobitz erlassen, in der unter anderem im
§ 2 Abs. 3 die Bezahlung von Mehrstunden geregelt ist. Hier ist die Mehrstunde mit 5,00 ⬠abzurechnen. Diese Regelung ist daraus entstanden, dass Eltern die vertraglichen Betreuungszeiten überzogen haben.
Beim Aktualisieren der Satzung und durch die Veränderung des neuen KiföG M-V ist der Mehrbedarf in der Ferienzeit bei der Hortbetreuung nicht beachtet worden.
Eine entsprechende Vorlage wurde bereits im Sozialausschuss und der Gemeindevertretung beraten, aber mit der Begründung, dass derzeit kein Bedarf besteht, zurückgewiesen.
Inzwischen wurde durch Eltern für die vergangenen Ferien und für die Zukunft Bedarf angemeldet.
Da die Notwendigkeit für einen erhöhten Betreuungsbedarf von Eltern während der Ferienzeit besteht, sind die Kosten, die hier durch die Satzungsregelung bei Ãberziehung der Betreuungszeiten entstehen würden, für die Eltern nicht tragbar.
Die Gemeindevertretung Bobitz beschlieÃt auf diesem Wege, die Mehrkosten in den Ferien in Höhe von 1,50 â¬/Stunde über einen gesonderten Vertrag in Rechnung zu stellen.
Die Verwaltung wird dann mit den Sorgeberechtigten hierzu Verträge auf privat-rechtlicher Basis abschlieÃen.
