Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-239
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf und die erneute Auslegung des B - Planes Nr. 9 "Photovoltaikanlage Bobitz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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14.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung Bobitz beschließt:
- Die geänderten entwürfe des
Bebauungsplanes Nr. 9 und der Begründung werden in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
- Die entwürfe des Planes und der
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
- Die berührten Träger
öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die erneute öffentliche
Auslegung zu unterrichten.
- Die Dauer der Auslegung und die
Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
- Es wird bestimmt , dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgeben werden
können, hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der von
der Gemeindevertretung am 23.07.2009 gebilligte und zur Auslegung bestimmte
Entwurf des B – Planes wurde in der Zweit vom 06.08.2009 –
07.09.2009 öffentlich ausgelegt.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange wurden gemäß § 4 BauGB am
Verfahren beteiligt. Da der Entwurf des B – Planes nach der Auslegung
geändert wird, ist er erneut öffentlich auszulegen und die von der Änderung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu
beteiligen. Der überarbeitete Entwurf wird nachgereicht.
