Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-239

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt:

 

  1. Die geänderten entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 9 und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Die entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die erneute öffentliche Auslegung zu unterrichten.
  4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
  5. Es wird bestimmt , dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgeben werden können, hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der von der Gemeindevertretung am 23.07.2009 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des B – Planes wurde in der Zweit vom 06.08.2009 – 07.09.2009 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange wurden gemäß § 4 BauGB am Verfahren beteiligt. Da der Entwurf des B – Planes nach der Auslegung geändert wird, ist er erneut öffentlich auszulegen und die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Der überarbeitete Entwurf wird nachgereicht.

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