Beschlussvorlage - VO/GV10/2007-019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hohen Viecheln beschließt auf Grund des § 52 Kommunalverfassung M-V, die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt, für Vermessungskosten im Bereich Grunderwerb, in Höhe von 3.800 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohen Viecheln hat beschlossen ein Teilstück eines Grundstückes an die Eheleute Glöde in Hohen Viecheln zu verkaufen. Ebenfalls sollen Teilstücke eines Grundstückes in Neu Viecheln an Herrn Bodenhaupt und Herrn Dummer verkauft werden.

Da die Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke ist und auch von Teilflächen bleibt, musste durch sie auch der Vermessungsauftrag ausgelöst werden. Im Zuge der Abwicklung des Verkaufes werden die verauslagten Vermessungskosten anteilig abgerechnet.

So sind durch einen Grundstückserwerber 496,34 € an Vermessungskosten bis zum 05.10.2007 zu erstatten.

Bei den anderen Grundstückserwerbern sind die Kosten bei Abschluss des Kaufvertrages (Oktober) fällig.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben fallen an bei der Haushaltsstelle 10/2.88000.93200 in Höhe von 3.800 Euro.

 

Kostendeckung erfolgt durch die anteilige Erstattung der Vermessungskosten durch Bodenhaupt, Dummer und Glöde in Höhe von insgesamt 2.800 Euro, zu vereinnahmen bei der Haushaltsstelle 10/2.88000.34000 Grundstücksverkauf.

Die noch verbleibenden 1.000 Euro werden durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt, Haushaltsstelle 10/2.91000.31000.

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