Beschlussvorlage - VO/GV10/2007-020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hohen Viecheln beschließt auf Grund des § 52 Kommunalverfassung M-V die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.200 Euro bei der Umlage Gemeindewirtschaft im Verwaltungshaushalt 2007.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des 1. Nachtragshaushaltes des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen wurde die Umlage Gemeindewirtschaft von 12,56 % auf 12,897 % erhöht, aufgrund der Einstellung einer halben VbE. Als absoluter Betrag ergibt sich daraus für die Gemeinde Hohen Viecheln eine Erhöhung von 1.155,68 Euro.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrausgaben in Höhe von 1.200 € fallen an bei der Haushaltsstelle 10/1.90000.83220.

 

Die Deckung der Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushalsstelle 10/1.90000.01000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 1.200 €.

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