Beschlussvorlage - VO/GV10/2007-025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hohen Viecheln beschließt, den Pfarrweg nur nach Zusage zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch das Bauministerium, ohne Vorlage des Fördermittelbescheides, auszubauen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss Nr. 007 von 2007 wurden 33.000,00 € für den Ausbau des Pfarrweges einschließlich der Fahrbahnentwässerung überplanmäßig eingestellt.

Die Eile zum Beschluss begründet sich aus der Neigung der Straße und der damit verbundenen Vernässung des Grundstückes von Alf Jünemann. Dabei war angedacht, dass das Prämiengeld aus der erfolgreichen Teilnahme „Unser Dorf soll schöner werden“ für den Pfarrweg eingesetzt wird. Dieses war so im Beschluss nicht schriftlich festgehalten worden. Außerdem ist das Geld nach Aussage vom Landkreis für den Gehweg Fritz Reuter Straße einzusetzen. Da bei der Abrechnung anderer Baumaßnahmen in der Gemeinde stets Fördergelder den Antrag der Beitragspflichtigen gemindert haben, sollte auch hier erst nach Zusage zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bzw. nach Vorliegen des Fördermittelbescheides begonnen werden.

Die Vernässung des Grundstückes ist provisorisch zu unterbinden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten des Provisoriums: ca. 200,00 €

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