Beschlussvorlage - VO/GV02/2009-119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die Rekonstruktion der Kegelbahn Lübow im Wertumfang von  ca. 59.000,- € im Haushaltsjahr 2009 vorzunehmen. Dazu ist eine Entnahme aus der Rücklage von 16.000,- € zu tätigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kegelbahn in Lübow wurde 1992/93 umfangreich saniert und u. a. mit einer Steuerungs- und Regeltechnik sowie einer Aufsatzmaschine der Firma Spieth ausgestattet. Dieses Unternehmen ist Anfang 2000 in Insolvenz gegangen.

Die Kegelbahn ist 7 Tage in der Woche zwischen 2 bis 7 Stunden in Betrieb. Es gestaltet sich zunehmend komplizierter, die Ersatzteilbeschaffung zu organisieren, wobei lediglich eine Firma aus dem Süden der Bundesrepublik die Reparatur noch ausführen kann.

Dieses ist auch dadurch mit extrem hohen  finanziellen Aufwand verbunden. Es ist dem Pächter der Kegelbahn nicht mehr zuzumuten, diesen hohen finanziellen Aufwand alleine zu tragen, zumal der Sportkegelverband Mecklenburg-Vorpommern eine Reihe von Wettkampfveranstaltungen auf dieser Kegelbahn organisiert und diese durch einheitliche Gebühren im Land Mecklenburg-Vorpommern gebunden sind. Darüber hinaus erfolgt ein umfangreicher Übungs- und Wettkampfbetrieb als Trainingsstätte des Lübower SV 66 e. V. und des Blau/Weiß Neukloster, beide Vereine haben eine Spielgemeinschaft gebildet.

Hervorzuheben ist auch der umfangreiche Kinder- und Jugendsport des Lübower Sportvereins.

Der Förderantrag entsprechend der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus in Mecklenburg-Vorpommern wurde abgelehnt.

In der Begründung heißt es zwar, dass dieses nur für das Haushaltsjahr 2009 zutrifft, wobei jedoch nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter wenig Aussichten auch für 2010 gemacht wurden, da der Kegelsport in Mecklenburg-Vorpommern nur eine Randsportart darstellt.

Ein weiteres Hemmnis des Förderantrages ist auch die Betreibung der Sportanlagen durch einen Dritten. Es wird daher vorgeschlagen, die im Haushalt gebundenen Mittel auch ohne Fördermittel freizugeben und eine entsprechende Ausschreibung vorzunehmen.

  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Entnahme aus der Rücklage: 16.000,- €

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