Beschlussvorlage - VO/GV02/2009-127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt den Vorentwurf des Ingenieurbüros Häcker und Krauß für die Erneuerung der Maßlower Reihe als Grundlage für die weitere Planung und die Beantragung von Fördermitteln und bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der erforderlichen Planungs-, Vermessungs- und Gutachterleistungen bzw. bestätigt seine bisherigen Entscheidungen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Maßlower Reihe sind erherbliche Schäden der Betondecke (Deckenstärke 17-18 cm) vorhanden. Es handelt sich dabei um Ausmagerungen, Längs- und Querrisse, Risshäufungen sowie um Fehlstellen, Einpflasterungen und Plattenversätze. Fehlstellen und Schäden wurden teilweise mit Asphalt und Beton ausgebessert. Nach den vorliegenden Ergebnissen der Baugrunduntersuchung ist der vorhandene Straßenoberbau nicht frostsicher. Auf Grund fehlender Trag- und Frostschutzschichten unterhalb der Betondecke ist die Tragfähigkeit des vorhandenen Straßenaufbaus nicht ausreichend. Überlegungen, lediglich eine Oberflächenbehandlung (DSH-V-Schicht im Hocheinbau von ca. 3-4 cm Stärke) im derzeitigen Zustand durchzuführen, wurden verworfen, da die Ursachen der Schäden nicht beseitigt werden würden und es zwangsläufig kurzfristig zu Schäden in der neuen Deckschicht kommen würde.

 

Aus diesem Grund stellt nur ein grundhafter Neuausbau als innerörtliche Anliegerstraße  in der Bauklasse V eine sichere und dauerhafte Ausbauvariante dar, die den landwirtschaftlichen Schwerverkehr von dem ansässigen Agrarbetrieb mit berücksichtigt. Die Länge des Bauabschnittes in der Maßlower Reihe  beträgt ca. 399 m, schließt westlich unmittelbar an die Landesstraße L 102 an und verläuft bis zum Garagenkomplex (Anbindung Storchenallee). Es ist geplant, die Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m mit einseitigem Quergefälle in Asphaltbauweise mit beidseitiger Hochbordführung herzustellen. Der Gehweg ist einseitig wechselnd mit einer  Ausbaubreite von 1,50 m in Betonpflaster geplant. Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m vorgesehen. Die vorhandene Regenwasserleitung kann nach Beseitigung einiger Mängel weiter genutzt werden, ebenfalls die Straßenbeleuchtung.

 

Da das Vorhaben grundsätzlich Bestandteil des Dorferneuerungsplanes ist, der geplante Ausbau aber über den förderfähigen Parametern der Förderrichtlinie liegt, wurde beim Landwirtschaftsministerium M-V eine Ausnahmegenehmigung mit der Vorplanung beantragt und genehmigt. Damit kann mit der weiterführenden Entwurfs- und Ausführungsplanung eine Förderung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung gestellt werden. Über einen möglichen Bewilligungszeitraum können bisher keine Aussagen gemacht werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Das Vorhaben „Straßenbau Maßlower Reihe“ ist mit 90.000,- € Bestandteil des Haushaltsplanes 2009.

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Anlagen

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