Beschlussvorlage - VO/GV02/2009-127
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung des Vorentwurfs für den Ausbau der Maßlower Reihe in Lübow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Lübow
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Vorberatung
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22.09.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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13.10.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung bestätigt den Vorentwurf des Ingenieurbüros Häcker und Krauß
für die Erneuerung der Maßlower Reihe als Grundlage für die weitere Planung und
die Beantragung von Fördermitteln und bevollmächtigt den Bürgermeister zur
Vergabe der erforderlichen Planungs-, Vermessungs- und Gutachterleistungen bzw.
bestätigt seine bisherigen Entscheidungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Maßlower Reihe sind erherbliche Schäden der Betondecke (Deckenstärke
17-18 cm) vorhanden. Es handelt sich dabei um Ausmagerungen, Längs- und
Querrisse, Risshäufungen sowie um Fehlstellen, Einpflasterungen und
Plattenversätze. Fehlstellen und Schäden wurden teilweise mit Asphalt und Beton
ausgebessert. Nach den vorliegenden Ergebnissen der Baugrunduntersuchung ist
der vorhandene Straßenoberbau nicht frostsicher. Auf Grund fehlender Trag- und
Frostschutzschichten unterhalb der Betondecke ist die Tragfähigkeit des
vorhandenen Straßenaufbaus nicht ausreichend. Überlegungen, lediglich eine
Oberflächenbehandlung (DSH-V-Schicht im Hocheinbau von ca. 3-4 cm Stärke) im
derzeitigen Zustand durchzuführen, wurden verworfen, da die Ursachen der
Schäden nicht beseitigt werden würden und es zwangsläufig kurzfristig zu
Schäden in der neuen Deckschicht kommen würde.
Aus diesem Grund stellt nur ein grundhafter
Neuausbau als innerörtliche Anliegerstraße
in der Bauklasse V eine sichere und dauerhafte Ausbauvariante
dar, die den landwirtschaftlichen Schwerverkehr von dem ansässigen Agrarbetrieb
mit berücksichtigt. Die Länge des Bauabschnittes in der Maßlower Reihe beträgt ca. 399 m, schließt westlich
unmittelbar an die Landesstraße L 102 an und verläuft bis zum Garagenkomplex
(Anbindung Storchenallee). Es ist geplant, die Fahrbahn in einer Breite von
5,50 m mit einseitigem Quergefälle in Asphaltbauweise mit beidseitiger
Hochbordführung herzustellen. Der Gehweg ist einseitig wechselnd mit einer Ausbaubreite von 1,50 m in Betonpflaster geplant.
Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m vorgesehen.
Die vorhandene Regenwasserleitung kann nach Beseitigung einiger Mängel weiter
genutzt werden, ebenfalls die Straßenbeleuchtung.
Da das Vorhaben grundsätzlich Bestandteil des
Dorferneuerungsplanes ist, der geplante Ausbau aber über den förderfähigen
Parametern der Förderrichtlinie liegt, wurde beim Landwirtschaftsministerium
M-V eine Ausnahmegenehmigung mit der Vorplanung beantragt und genehmigt. Damit
kann mit der weiterführenden Entwurfs- und Ausführungsplanung eine Förderung
nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
gestellt werden. Über einen möglichen Bewilligungszeitraum können bisher keine
Aussagen gemacht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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779,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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