Beschlussvorlage - VO/GV02/2009-111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt die Entwurfsplanung des Büros für Tief- und Straßenbau Wismar für den Wegebau von der L 102 bis Hof Triwalk als Bauprogramm und bevollmächtigt den Bürgermeister, mit der Auftragsvergabe.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gemeinde Lübow wurden im Rahmen des Förderprogramms Ländlicher Wegebau für den Neubau des Wegabschnittes L 102 ­ Ortseinfahrt Hof Triwalk Zuwendungen in Aussicht gestellt, die bis zum 15.11.09 verbaut und schlussgerechnet sein müssen.

 

Es ist vorgesehen, den Weg in einer Regelbreite von 3,50 m in bituminöser Befestigung auszubauen. Die Anbindung an die L 102 erhält auf einer Länge von 30 m eine Ausbaubreite von 5,50 m. Die Gesamtlänge des auszubauenden Weges beträgt 237,50 m. Im Anbindebereich an die L102 ist parallel der östlichen Eckausrundung ein 2m breiter Gehweg  herzustellen und an die Befestigung vor dem Buswartehaus anzubinden. Außerdem erhält die Befestigung vor dem Wartehaus eine fußläufige Anbindung an die Buseinstiegsfläche an der Fahrbahn der L 102. In Abstimmung mit dem Bürgermeister werden am Ortseingang (Bauende) zur Verkehrsberuhigung auf einer Breite von 3,50 m Rampensteine 75 x 32,5 (Höhenversprung 6 cm) vorgesehen.

 

Zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers sollen einseitig Sickermulden angeordnete werden. Die Anordnung der Sickermulden kann nur zwischen den Bäumen erfolgen, da sich im gegenüberliegenden Randbereich Leitungen des ZV Wismar befinden. Im Anbindebereich an die L102 wird einseitig ein Straßenablauf vorgesehen. Dieser schließt an eine im vorhandenen Straßengraben neu zu verlegende Sickerleitung DN 300 an.

 

Zur Komplettierung der Anlage ist beabsichtigt, die vorhandene Straßenbeleuchtung (derzeit Stahlmaste) zu erneuern. Zur Anwendung kommt die Straßenlampe „Volkmar I“ der Leipziger Leuchten GmbH, wie bereits in der Ortslage gestellt.

 

Im Anbindebereich sind auf Grund der neuen Ausbaubreite und Sichtverhältnisse 2 Bäume (1 x Linde, 1 x Kastanie) abzunehmen.  Der entsprechende Fällantrag wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg gestellt.

Als Ausgleich für die Fällung der beiden Bäume und zusätzlicher Versiegelung sind 8 Stck. einheimische Laubbäume (z.B. Linde) 16/18 zu pflanzen. Die Standorte hierfür sind noch zu benennen.

 

Vor Beginn der Baumaßnahme ist durch die Gemeinde Grunderwerb (Bereich der Verbreiterung an der L 102) zu tätigen. Der Eigentümer wurde diesbezüglich bereits kontaktiert.

 

Für die Bauphase wird die Einrichtung einer Umleitungsstrecke über Groß Flöte vorgeschlagen.

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Anlagen

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