Beschlussvorlage - VO/GV02/2009-119
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Kegelbahn Lübow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Angelika Obst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Lübow
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Vorberatung
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22.09.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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13.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Kegelbahn in Lübow wurde 1992/93 umfangreich saniert und u. a. mit einer
Steuerungs- und Regeltechnik sowie einer Aufsatzmaschine der Firma Spieth
ausgestattet. Dieses Unternehmen ist Anfang 2000 in Insolvenz gegangen.
Die
Kegelbahn ist 7 Tage in der Woche zwischen 2 bis 7 Stunden in Betrieb. Es
gestaltet sich zunehmend komplizierter, die Ersatzteilbeschaffung zu
organisieren, wobei lediglich eine Firma aus dem Süden der Bundesrepublik die
Reparatur noch ausführen kann.
Dieses
ist auch dadurch mit extrem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Es ist dem
Pächter der Kegelbahn nicht mehr zuzumuten, diesen hohen finanziellen Aufwand
alleine zu tragen, zumal der Sportkegelverband Mecklenburg-Vorpommern eine
Reihe von Wettkampfveranstaltungen auf dieser Kegelbahn organisiert und diese
durch einheitliche Gebühren im Land Mecklenburg-Vorpommern gebunden sind.
Darüber hinaus erfolgt ein umfangreicher Übungs- und Wettkampfbetrieb als
Trainingsstätte des Lübower SV 66 e. V. und des Blau/Weiß Neukloster, beide
Vereine haben eine Spielgemeinschaft gebildet.
Hervorzuheben
ist auch der umfangreiche Kinder- und Jugendsport des Lübower Sportvereins.
Der
Förderantrag entsprechend der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus in
Mecklenburg-Vorpommern wurde abgelehnt.
In der
Begründung heißt es zwar, dass dieses nur für das Haushaltsjahr 2009 zutrifft,
wobei jedoch nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter wenig Aussichten
auch für 2010 gemacht wurden, da der Kegelsport in Mecklenburg-Vorpommern nur
eine Randsportart darstellt.
Ein
weiteres Hemmnis des Förderantrages ist auch die Betreibung der Sportanlagen
durch einen Dritten. Es wird daher vorgeschlagen, die im Haushalt gebundenen
Mittel auch ohne Fördermittel freizugeben und eine entsprechende Ausschreibung
vorzunehmen.
