Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-244
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 14 "Parkplatz Kreisagrarmuseum" der Gemeinde Dorf Mecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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12.10.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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04.11.2009
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Beschlussvorschlag
- Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes
wurden von den Bürgern keine
Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft :
-
die Stellungnahmen
werden berücksichtigt
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen
wird als Anlage zum Beschluss genommen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der
Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102), sowie der Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990
(BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993
(BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung
1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die
Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 14 „Parkplatz
Kreisagrarmuseum“ für das Gebiet: südliche Ortsrandlage Dorf
Mecklenburg an der B 106 – Schweriner Straße – in
unmittelbarer Nähe zum Kreisagrarmuseum, bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über
die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung
vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt
zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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452,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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