Beschlussvorlage - VO/GV03/2009-085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Stieten bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V überplanmäßige Personalausgaben in Höhe von 5.800 Euro für die Beschäftigung des Gemeindearbeiters.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gemeindearbeiter der Gemeinde Groß Stieten hat vom 14.04.2009 bis zum 13.04.2010 einen geänderten Arbeitsvertrag mit 25 Wochenstunden. Die Gemeindevertretung Groß Stieten stimmte dieser Änderung auf der Sitzung am 01.04.2009 zu. Die Beschäftigung wird mit einem Lohnkostenzuschuss von 50 % durch die Agentur für Arbeit gefördert.

Durch die Erhöhung der Wochenarbeitsstunden ergeben sich überplanmäßige Personalaufwendungen von insgesamt 5.800 Euro.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Jahr 2009 wurden im Haushaltsabschnitt 77100 Personalkosten von 6.800 Euro bereitgestellt. Überplanmäßige Ausgaben fallen in Höhe von 5.800 Euro, wie folgt an:

HH-Stelle 3/1/77100.41400                 5.000 Euro

HH-Stelle 3/1/77100.44400                    600 Euro

HH-Stelle 3/1/77100.43400                    200 Euro

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt in Höhe von 4.500 Euro aus der Förderung durch die Agentur für Arbeit HH-Stelle 3/1/77100.17400 und eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.300 Euro.

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