Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-246
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt
-Kostenanteile für Tageseinrichtungen in anderen Gemeinden-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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13.10.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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04.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird
eine Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln notwendig, da die geplanten
Haushaltsmittel für die Zahlung des Anteils der Wohnsitzgemeinde nicht
ausreichen werden.
Im Laufe
des Jahres sind junge Eltern in die Gemeinde Dorf Mecklenburg gezogen, die noch
Kinder im Krippenalter haben. Aufgrund der vollen Auslastung des
Krippenbereiches in der KITA Dorf Mecklenburg im Jahr 2009 und vorausschauend
auch 2010, sind die Eltern gezwungen, nach Beendigung ihres Erziehungsjahres
ihre Kinder in anderen KITA´s betreuen zu lassen, z. B. in der KITA Groß
Stieten oder in KITA´s der Hansestadt Wismar.
Aufgrund
der verringerten Landesmittel und Mittel des örtlichen Trägers der öffentlichen
Jugendhilfe sind die Platzkosten in der Hansestadt Wismar im Jahr 2009
gestiegen und somit auch der Anteil der Wohnsitzgemeinde. Für die Betreuung
eines Krippenkindes werden der Wohnsitzgemeinde inzwischen ca. 260,00 €
monatlich in Rechnung gestellt. Diese Kosten waren für das Haushaltsjahr bei der
Haushaltsplanung nicht vorhersehbar.
Gemäß §
20 des Kinderförderungsgesetzes von 01.04.2004, ist die Gemeinde des
gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes verpflichtet, sich mindestens mit 50 % an
den Platzkosten zu beteiligen.
