Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V, überplanmäßige Ausgaben für die Zahlung der Kostenanteile an andere Gemeinden, für die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten,

 

in Höhe von                            8.500,00 EUR.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird eine Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln notwendig, da die geplanten Haushaltsmittel für die Zahlung des Anteils der Wohnsitzgemeinde nicht ausreichen werden.

Im Laufe des Jahres sind junge Eltern in die Gemeinde Dorf Mecklenburg gezogen, die noch Kinder im Krippenalter haben. Aufgrund der vollen Auslastung des Krippenbereiches in der KITA Dorf Mecklenburg im Jahr 2009 und vorausschauend auch 2010, sind die Eltern gezwungen, nach Beendigung ihres Erziehungsjahres ihre Kinder in anderen KITA´s betreuen zu lassen, z. B. in der KITA Groß Stieten oder in KITA´s der Hansestadt Wismar.

Aufgrund der verringerten Landesmittel und Mittel des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sind die Platzkosten in der Hansestadt Wismar im Jahr 2009 gestiegen und somit auch der Anteil der Wohnsitzgemeinde. Für die Betreuung eines Krippenkindes werden der Wohnsitzgemeinde inzwischen ca. 260,00 € monatlich in Rechnung gestellt. Diese Kosten waren  für das Haushaltsjahr bei der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar.

Gemäß § 20 des Kinderförderungsgesetzes von 01.04.2004, ist die Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes verpflichtet, sich mindestens mit 50 % an den Platzkosten zu beteiligen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben fallen an:  HHST  01/1.46400.67200

Deckung:                         HHST  01/1.46400.16200 Mehreinnahmen aus Umlagen von anderen

                                                                                  Gemeinden

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