Beschlussvorlage - VO/GV12/2009-139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1) Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der da-            zugehörigen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2) Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der   Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich            von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme       aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4) Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Barnekow hat am 29.10.2007 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Am 25.02.2009 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 08.05.2009 bis zum 25.05.2009 durchgeführt. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geäußerten Anregungen wurden geprüft und ggf. in den Plan eingearbeitet. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben. Nunmehr kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form als Entwurf beschlossen und die TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

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