Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-413

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen stimmt dem Antrag auf Beschulung an einer örtlich

nicht zuständigen Grundschule für die Tochter Antonia Wutke zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Familie Wutke aus Bad Kleinen beantragt, dass die Tochter Antonia geb. am  08.03.2004

in die Grundschule der Gemeinde Bobitz eingeschult wird. Die Einschulung wird im Schuljahr

2010/2011 stattfinden. Als Grund dafür geben die Eltern an, dass der Vater im Schichtsystem arbeitet und die Arbeitszeiten der Mutter auch so gelegt sind, dass sie keinen Abend vor 20.00 Uhr zu Hause ist. Die Spätschichten des Vaters sind so gestaltet, dass er erst gegen 23.30 Uhr zu Hause ist. Antonia besucht zurzeit die Kindertagesstätte in Bobitz. Das Abholen aus der Einrichtung übernehmen derzeit die Großeltern von Antonia. Auch jetzt ist die Familie auf die Hilfe der Großeltern angewiesen, bei denen Antonia einige Male in der Woche übernachtet und versorgt wird, damit die Eltern ihren Berufen nachgehen können. Auch für den Fall eines Schulbesuches in Bobitz ist diese Regelung mit den Großeltern vorgesehen.

In Bobitz ist dem Mädchen das soziale Umfeld bekannt. Weiterhin führen die Eltern an, dass nach der Hortbetreuung ab 17.00 Uhr bei einer Beschulung in Bad Kleinen nicht täglich eine Aufsichtsperson für Antonia in Bad Kleinen vor Ort wäre und Antonia allein zu Hause wäre.

Der § 46 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006

regelt die örtliche Zuständigkeit einer Schule. Für die Kinder der Gemeinde Bad Kleinen ist

das die Regionale Schule mit Grundschule in Bad Kleinen. Gemäß § 46 Absatz 3 des

Schulgesetzes M/V ist mit Genehmigung des zuständigen Schulträgers eine Beschulung an einer anderen Schule unter anderem dann möglich, wenn besondere soziale Umstände vorliegen. Als besondere soziale Umstände sehen die Eltern die oben aufgeführten Gründe.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Beschulung an der Grundschule in Bobitz muss die Gemeinde Bad

Kleinen im HH-Jahr 2011 einen Schullastenausgleich an die Gemeinde Bobitz

von ca. 1.440,00 € zahlen.(Orientierung derzeit nur an Schullasten 2008/2009 möglich)

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Anlagen

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