Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz beschließt die Errichtung eines Buswartehäuschens mit einem befestigten Gehweg, einem Schutzgitter zur Straße und eine Beleuchtungsmöglichkeit an der Bushaltestelle Saunstorf an der B 208 in Richtung Bobitz.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Familie Jaehn / Kelm aus Saunstorf schulte in diesem Jahr ihr erstes Kind in die örtlich zuständige Grundschule der Gemeinde Bobitz ein. Der Schulbusbetrieb ist derzeit so geregelt, dass das Holen und Bringen der Kinder mit dem Schulbus an der B208 erfolgt. Die Haltestelle in Richtung Bobitz ist eine gepflasterte Fläche. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich an der Bushaltestelle ein Buswartehäuschen. Die Eltern bemängeln, dass den Kindern an der Bushaltestelle in Richtung Bobitz und auf dem Weg dahin nicht genügend Sicherheit geboten werden kann. Sie beantragten, dass der Schulbus den Ort Saunstorf direkt anfährt. Nach einem Ortstermin mit  dem Schulverwaltungsamt, dem Straßenverkehrsamt, den Verantwortlichen  des zuständigen Busunternehmens und einer Sachbearbeiterin des Amts Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen, Abteilung Ordnung und Soziales, wurde festgestellt, dass der Ort Saunstorf aufgrund der fehlenden Wendeschleife nicht angefahren werden kann und auch die von den Eltern vorgeschlagene Variante der Nutzung der Straße von Saunstorf in Richtung Hof Tiedow nicht möglich ist. Nach Aussage des Schulverwaltungsamtes ist die Wegstrecke von Saunstorf bis zur Bushaltestelle an der B 208 für die Kinder zumutbar und vom Schulgesetz gedeckt ist.

Zur Erhöhung der Sicherheit an der Bushaltestelle in Richtung Bobitz schlägt das Schulverwaltungsamt vor, ein  Bushäuschen zum Schutz für die Kinder bei schlechtem Wetter zu errichten. Als unbedingt notwendig wird angesehen, den Weg vom Abzweig Saunstorf bis zur Aufstellfläche zu befestigen, da die Kinder derzeit nur den Grünstreifen des Straßenbegleitgrünes oder die Bundesstraße als Weg zur Bushaltestelle nutzen können. Ein Begehen des Straßenrandes an der B 208 stellt für die Kinder eine große Gefahr dar. Vom Schulverwaltungsamt wird ebenfalls ein Schutzgitter, welches zur Straße vor dem Buswartehäuschen errichtet werden könnte, empfohlen. Dabei soll beachtet werden, dass die Sprossen so eng stehen, dass kein Kinderfuß dazwischen passt und ein Raufklettern unmöglich wird.

Weiterhin ist es erforderlich, an der Bushaltestelle eine Beleuchtung anzubringen, um den Kindern in der dunklen Jahreszeit Sicherheit zu gewährleisten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Das Bauvorhaben wird im Haushaltsjahr 2010 mit ca. 10.000,00 € für das Buswartehäuschen veranschlagt.

Die Kosten für den Gehweg, die Beleuchtung und das Schutzgitter können derzeit noch nicht beziffert werden.

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Anlagen

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